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Gesellenwanderung
Die Gesellenwanderung (Walz) lässt sich zuerst im deutschsprachigen Raum nachweisen, dort ab den 1370er Jahren. Großräumige Strukturen reichten von Riga, Reval und Bergen im Norden bis nach Venedig, Florenz und Rom im Süden. Außerhalb dieses Raumes erscheint die Gesellenwanderung im 15. Jahrhundert als «tour de France» zunächst in den Städten zwischen Brüssel, Lille, Lyon, Saint-Omer und Paris, dann bis nach Böhmen.
Davon unterschieden, jedoch mit Überschneidungen, weisen die Gewerke des Fahrenden Volkes spezialisierte Tätigkeiten auf, die aus unterschiedlichen Gründen nicht ortsfest ausgeübt wurden. Ebenfalls unterschieden mit Überschneidungen lassen sich Wanderhandwerker und mobile Waldberufe erkennen. Wanderungsdruck entsteht durch
- gesättigte Märkte,
- versiegende Rohstoffe,
- Jahreszeiten
- Verfolgungsdruck.
Die Wanderung der Gesellen (engl. journeymen, ital. garzoni, franz. compagnon) setzt dagegen ein ehrbares Handwerk voraus, also ortsfeste Meister und deren ständische Organisationen mit ihren Normen, also über städtische Strukturen hinaus ein länderüberschreitendes Netz mit vergleichbarem Grundverständnis, siehe Schola migrationis: Wandernde Gesellen & Handwerker. Wandernde Handwerksburschen mag es immer gegeben haben, wandernde Handwerksgesellen aber hatten sich mehrere Jahre unterwegs zu bewähren, bevor sie Meister werden konnten. Dabei erfolgte ein Austausch von kulturellen Vorstellungen und von technischem Know-How einerseits, aber auch ein Auslesevorgang auf der Straße anderseits.
- Die Wanderschaft oder Meister und Gesellen
Le voyage ou les maitres et les garçons
Peregrination or the master and his journeymen
32 Karten. Bayern um 1810?
Ein Kartenspiel mit sechzehn illustrierten 16 Karten mit darauf abgestimmten Texten in französischer, deutscher und englischer Sprache: Zimmermann, Glockengießer, Wagner, Uhrmacher, Küfer, Kupferschmied, Schlosser, Hufschmied, Goldschläger, Maurer
Goldschmied, Drechsler, Nagelschmied, ein Weber, Seiler, Tischler. Beiblatt mit Spielregeln auf zwei Seiten.
Verordnungen (Auswahl)
- 1679
Maximilian Philipp Hieronymus, 1638−1705, Herzog von Bayern-Leuchtenberg (1655–1705)
Von Gottes Genaden Wir Maximilian Philipp in Ober: und Nidern Bayrn auch der Obern Pfaltz Hertzog Pfaltzgraff bey Rhein Landgraff zu Leuchtenberg Administrator deß Churfürstenthumb Bayrns. Demnach bey Uns vorkommen und es auch bey der Haubt: und Residentz Statt Munchen die Erfahrung geben das thails Burger und andere sonderbahr die HandwercksBursch sich höchst strafflich underfangen Ihre von Wienn Ober: und Under Oesterreich in specie aber dem Land Ob der Ennß Lintz und all anderen verdächtigen Orthen anhero kommende Bekandte durch verwechßlung ihrer Kleyder oder auff andere Weeg und Weiß in die Stätt und Lande herein zupracticiern und ihnen den Underschlaipff zugeben wardurch dann auch dise laidige dermahlen grassierende Sucht diser Orthen möchte eingezettlet werden … : Geben in München, den 22. Septembris, Anno 1679.
Ex Commissione Serenissimi Domini Ducis Administratoris Speciali [1] Blatt Online - 1688
Demnach die Erfahrung bezeuget, was massen allerhand frembdes Gesind, von vagirenden Handwercks-Purschen, Dienstloß-und verdächtigen Personen, auch Bettlern und Sammlern, sich eine Zeithero in alhiesige Statt eingeschlichen … und zum theil noch biß dato alhier befindlich …
Decretum in Senatu den 18. Decemb. An. 1688 [1] Blatt Online - 1752
Nachdeme Ihre Churfürstl. Durchleucht unterm 1ten dieses aus Gelegenheit der vom Ober-Ambt Lautern beschehener Anfrag, ob die Lands-Kinder, so Handwercker erlernet, zur Zeit aber, wo selbige darauf zu wanderen hätten, zu gewöhnlichen Kriegs-Diensten gefordert werden, die Wander-Jahr mit Geld zu redimiren gehalten seyen? nach der Gnädigst angeordneten Milizen-Commission Antrag Gnädigst verordnet haben- und wollen, daß … ein jeder, welcher … deren Kriegs-Diensten nicht frey gesprochen ist, nicht nur diese jedesmahlen zu leisten, sondern auch die übrige in Ansehung des erlerndenden Handwercks bestimbte Erfordernussen ohne Ausnahm zu entrichten schuldig seyn solle …
Mannheim den 11ten Aprilis 1752. Einblattdruck - 1790
Johann Andreas Ortlof
Über das Wandern der Handwerksburschen und Vermeidung der Nachtheile - 1798
Carl Friedrich Mohl,J. A. Ortloff
Zwo Preisschriften über die Frage : Wie können die Vortheile, welche durch das Wandern der Handwerksgesellen möglich sind, befördert, und die dabey vorkommenden Nachtheile verhütet werden?
[4], 123, [1]; xii, [2], 113, [1] S. Erlangen 1798: Johann Jakob Palm - 1818
Johann Andreas Ortloff
§58−60. Das Wandern der Handwerksgesellen.
S. 207–220 in: Das Recht der Handwerker nach den allgemeinen in den deutschen Staaten geltenden Gesetzen und Zunft- und Innungsverordnungen. 2. Ausg. Erlangen 1818: C. Hender Online
Verweise
Gesellengilden, Gesellenordnungen, Gesellentrinkstuben und Gesellenherbergen, Gesellenwanderung, Handwerkskundschaften, Walz, Wanderbücher, Wanderrouten , Wanderzwang, Wissenstransfer
journeyman organisations
compagnons migrateurs et les sociétés de compagnons
→ Zeitleiste der Reiseanleitungen für Handwerker & Künstler ab 1660
→ Literaturliste Selbstzeugnisse wandernder Gesellen ab 1645
→ Literaturliste Fahrendes Volk
→ Ausstellungsliste Vagabunden & Walz
→ Künstlerreisen
→ Die Kluft wandernder Handwerksgesellen
→ Die Ritter der Landstraße
→ Auf der Walz
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