Reifen-Label (EU)
Die Verordnung EG 1222/2009 fordert eine Kennzeichnungspflicht für Neureifen (Pkw, Transporter, Lkw). Die Reifen werden kategorisiert über
- Rollwiderstand als Maß für den Kraftstoffverbrauch
- Nasshaftung als Maß für die Bremsperformance
- Dezibel als Maß für die Geräuschentwicklung.
Die Verordnung gilt nicht für
- runderneuerte Reifen
- Reifen ohne Straßenzulassung (z. B. Rennreifen)
- Notradreifen
- Oldtimerreifen
- Professionell Off-Road-Reifen POR
POR sind speziell auf eine außergewöhnliche Haftungsleistung bei schlechten Bedingungen und jeder Fahrbahnbeschaffenheit ausgelegt. Daher können sie grundsätzlich nicht die Grenzwerte und Bewertungsstufen einhalten und haben naturgemäß einen geringeren Speedindex. Sie dürfen also nicht gefahren werden, wenn laut Fahrzeugschein ein höherer Speedindex vorgeschrieben ist.
Ausnahme: Laut StVO dürfen diese Reifen dennoch gefahren werden, wenn sie als M&S oder mit Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind und der dafür vorgesehene M&S-Aufkleber genutzt wird.
Ausnahme von der Ausnahme:Nach der Verordnung EU 458/2011 (nicht aber nach StVO) dürfen diese Reifen auch ohne M&S-Kennzeichnung auch bei zu niedrigem Speedindex gefahren werden, wenn ein entsprechender POR-Aufkleber an der Windschutzscheibe angebracht ist.