Ursprünglich Gebiete, die zwischen den *Grenzen von *Staaten liegen, also von keiner Seite beansprucht werden. Heutzutage werden Grenzen jedoch als Linien verstanden, zwischen denen es keinen rechtsfreien Raum gibt, selbst wenn die Grenzübergangsstellen aus praktischen Gründen nicht unmittelbar benachbart sind.
auch: terrae nullius
Pendant: Staat