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Lastkraftwagen
Definition
»Nationale Fahrzeugart: Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70010).« Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Beschreibung
Ein Lastkraftwagen unterscheidet sich nach seiner Grundkonstruktion von Personenkraftwagen:
- Ein Leiterrahmen aus Stahlprofil-Längsträgern ist mit Quertraversen verbunden.
- Der Leiterrahmen trägt vorne Motor und Getriebe und liegt auf den Achsen.
- Das Fahrerhaus ist als selbsttragende Sicherheitszelle ausgeführt, liegt meist 4-Punkt gelagert und gefedert auf dem Rahmen, über dem Motor, und kann meist nach vorn gekippt werden.
Begriffe und Übersetzungen
Sprache | Begriff | Begriff 2 | Abkürzung |
deutsch | Lastkraftwagen | Laster | Lkw |
amerikanisch | truck | ||
englisch | heavy goods vehicle | lorry | HGV |
französisch | poids lourd | camion | PL |
niederländisch | vrachtauto/-wagen | lorrie | |
spanisch | vehículo pesado | camiones |
Verweise
siehe auch EU-Fahrzeugklasse N1/N2/N3 *N-Fahrzeug
Bernd Regenberg: Die deutschen Lastwagen der Wirtschaftswunderzeit. Band 1 Podszun-Verlag Brilon 1985, 200 Seiten, ISBN 3-923448-18-X
Bernd Regenberg: Die deutschen Lastwagen der Sechziger Jahre. Band 1 Podszun-Verlag Brilon 1991, 207 Seiten, ISBN 3-923448-68-6
Peter Kurze: Liefer- und Lastwagen aus Bremen. Verlag Peter Kurze Bremen, 2005, 95 Seiten, ISBN 3-927485-46-2