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Freies Campen

»Wildes Campen« oder Freies Zelten heißte im Englischen dispersed -, free -, wild -, roadside camping oder boondocking im US-Jargon.Verstecktes wildes Campen im öffentlichen Raum heißt im englischen Jargon Stealth Camping. Das Campieren auf den grünen Randstreifen der Landstraßen wurde in den Niederlanden während der Nachkriegszeit massenhaft praktiziert und Bermtoerism genannt.

Die Regeln

Camping ist nur auf zugelassenen Campingplätzen erlaubt. Freies Zelten ist in den meisten Ländern der EU ausdrücklich verboten. »Bestimmungen für freies Campen in Europa« im Wohnmobil hat der ADAC zusammengestellt, zuletzt 2019 als CAM 23.

Die Ausnahmen: Trekking-Camps

Dem Bedürfnis entsprechend finden sich vermehrt einige wenige Möglichkeiten für ein geregeltes freies Campen auch in Deutschland als:

Zahlreiche solcher Plätze finden sich bei Jedermannsland.

Ausgewiesene »Trekkingcamps« sollen dazu beitragen, wild Campende in überschaubare Strukturen zu locken, sind jedoch oft nur zu Fuß oder mit dem Boot erreichbar. Solche Trekkingcamps liegen in der freien Natur und sind nur Wanderern zugänglich, damit diese unter sich bleiben können; abends schaut dann vielleicht ein »Trail Angel« vorbei. Man kann sich online anmelden und den Zeltplatz dann legal nutzen. Von Gelegenheiten zum Wilden Zelten berichtet Barbara Schaefer: Wilde Zeiten FAZ 31.08.2020 und Manuel Larbig schreibt über Waldwandern. Von der Sehnsucht nach Wildnis und Nächten unter freiem Himmel Penguin Verlag 2020.

Sonderrechte

Als Gewohnheitsrecht führt das »Jedermannsrecht« (jedermansrätten, allemansrätten, allemannsretten, all-men-right) in manchen Staaten dazu, dass die Nutzung der freien Natur (»unkultiviertes Land«) mehr oder weniger toleriert wird:

Ein Jedermannsrecht gibt es bei uns nicht, auch wenn Nils Erich in der Coronapandemie fordert: Lasst die Städter wild im Umland campen! Die ZEIT 26. April 2020. In Deutschland und Österreich kennt man lediglich das Wegerecht und das Betretungsrecht. Die dadurch erlaubte Nutzung betrifft in unterschiedlichem Maße beispielsweise:

Nutzungsgrenzen und Naturschutz

Wer solche Aktivitäten wertschätzt wird in der Regel auch die Umgebung wertschätzen, in der dies möglich ist und seinen Aufenthalt verantwortlich gestalten, also Müll wieder mitnehmen, Brandschutz einhalten sowie Holz, Beeren, Pilze nur in kleinen Mengen aus der Natur entnehmen.
Selbst wenn sich Einzelne verantwortungsvoll verhalten, bewirken Viele eine übermäßige Nutzung mit bleibenden Folgen: Trampelpfade, Uferzerstörung, Brutstörungen, Brennholz schlagen und Ähnliches verändern den Boden, den Bewuchs und das Verhalten der Tiere unvermeidlich. Anlass genug für Waldbesitzer, Förster, Jäger und Gemeindeverwaltung Vorsorge zu treffen - in der Regel also ein Nutzungsverbot.
Wer sowohl Verbote als auch massentouristische Infrastrukturen meiden will, muss kreative Reisestrategien entwickeln.