Ausweispflicht

Nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ist jeder Deutsche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ausweispflichtig und muss einen gültigen Personalausweis oder einen noch gültigen Reisepass besitzen.

Eine gesetzliche *Mitführpflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen.

EU-Bürger brauchen innerhalb des grenzfreien Schengenraums Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen. Es ist jedoch angeraten, zum Nachweis der Identität eines dieser Ausweisedokumente mitzuführen.

Der Führerschein ist in Deutschland und der EU nicht als gültiges Reisedokument oder zum Nachweis der Identität anerkannt, wohl aber in anderen Ländern wie etwa den USA.