Englisch `Gesetzloser´ wie die bushranger in Australien, also nicht nur ein Außenseiter (lat. extraneus, engl. outsider) am Rande der Gesellschaft, aber immer ein Einzelner.
Im heutigen Sprachgebrauch ist der Outlaw eine Figur in Film 1) oder Literatur, die sich nicht an Regeln hält, jedoch mit dem Status eines Abenteurers, Helden, Glücksritters. Deren verbrecherische Taten werden relativiert, weil diese Figur als starke Persönlichkeit ihre Rolle außerhalb der Gesellschaft sucht ungeachtet der gesetzlichen und gesellschaftlichen Folgen für ihn selbst. Eine ins Maßlose übersteigerte Individualität, die anderen zwar nicht schaden will, Kollateralschäden jedoch billigend in Kauf nimmt. Die Züge des Outlaw sind verwandt mit denen des Trickster 2) und des Waldläufers; psychologisch stehen sie dem Psychopathen und Narzisten nah.
Die Figur des Outlaw findet sich überwiegend in der Rolle des Western-Helden, der seine eigenen Gesetze macht, in der Road Music 3) und in Road Movies 4):
Strindberg, August
Hird, Gladys
D.W. Griffith
USA 1908, 14 minBertrand Blier
, mit Gérard Depardieu, Miou-Miou, Jeanne Moreau, Brigitte Fossey, Isabelle Huppert
, Frankreich 1974, 94 minÁgúst Guðmundsson
Island 1981, 100 min. Vorlage: Gísla saga (10. Jh.)David Di Sabatino
USA 2009Ursprünglich bezeichnete der Begriff (útlegð, útlægr, ags. útlega, útlah) im alten Norwegischen und Isländischen jemanden, der ein schweres Verbrechen begangen hat und sich dem nicht mannhaft um den Preis seines Lebens stellt. Damit konnte und durfte dieser nicht mehr in der Gemeinschaft leben, seine Rechte wurden ihm genommen, er wurde aus dem befriedeten Raum verbannt in den Wald (skógr): búa i scógum und wurde zum Skóggangsmenn 5) oder gar zum `varga´ (Würger > Wolf > Werwolf), zum Friedlosen in der Wildnis, der gejagt und erschlagen werden durfte 6).
Der Unhold in der Wildnis wird umschrieben mit mearcstapa `Mark-Stapfer´ 7), dem weglos Umherstapfenden in der Wildnis außerhalb der Gemeinschaft, dessen Kenning ihn mit den wilden Tieren verbindet: mórstapa `Auerochs´, hárðstapa `Wolf´.
Davon unterschieden wurde der waer-genga als ein Fremder, der zwar ebenfalls im Zwischenraum rechtlos war, doch unter dem geltenden Recht im befriedeten Raum Anspruch auf Schutz hatte.
Goffart, Walter
Gregory of Tours
[etwa 538 bis 594].Hobsbawn, Eric
Keen, Maurice
Mellinkoff, Ruth
Prassel, Frank Richard
Sarah Hagedorn Van Slette & Josh Boyd
Ahlers, Michael, Martin Lücke, Matthias Rauch
Boczkowska, K.
Breidbach
S. 168, Fußnote 530Karl von Amira
Marquardt, Martha