Die *Zulassung eines Wagens als *Oldtimer setzt ein Sachverständigen-Gutachten voraus. Mit der Zulassung erhält der Wagen ein Oldtimer-Kennzeichen mit dem Endbuchstaben »H«. 
-  Fahrzeuge mit »H-Kennzeichen« dürfen Umweltzonen ohne * Umweltplakette-  befahren. 
-  Nicht das Halten dieses Fahrzeugs wird besteuert, sondern es wird für die Zuteilung des H-Kennzeichens [KraftStG §1 Abs.1 Nr.4] ein pauschalierter Steuersatz in Höhe von 191,73 Euro [KraftStG § 9 Abs. 4 Nr. 2] im Jahr erhoben.
 
 
-  Versicherungskosten können niedriger sein, berücksichtigt werden: 
umgangssprachlich »H-Kennzeichen«
siehe auch *Kennzeichen