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Mitführpflichten

Allgemeine Mitführpflichten

In allen Kraftfahrzeugen in Deutschland müssen mitgeführt werden; die Unterbringungsstellen sollten deutlich gekennzeichnet werden:

Fahrzeugartspezifische Mitführpflichten

Bei Lastkraftwagen wird besonders kontrolliert:

Liegengebliebene Fahrzeuge

sind wie folgt zu sichern:

Zusatzausrüstung

Nicht verpflichtend, aber laut ADAC besonders im Winter sinnvoll:

Reservekanister

Feuerlöscher

Sind in Deutschland für die meisten Fahrzeuge nicht verpflichtend. Ein Zwei-Kilo-Löscher kann helfen, einen Enstehungsbrand oder einen Kabelbrand zu löschen, wenn er schnell greifbar ist, also etwa im Fußraum montiert ist. Für größere Brände eignet er sich nicht, denn er ist nach 12 Sekunden leer. ABC-Pulvergefüllte Löscher sind vorzuziehen, da sie für alle drei Brandklassen eingesetzt werden können - Feststoffe, Flüssigkeiten, Gas - und eine höhere Löschkapazität haben als Schaumlöscher. Er sollte der Norm DIN EN 3 entsprechen und natürlich frostfrei lagerbar sein.
Nachteilig ist der Reinigungsaufwand, da das Pulver sich in alle Spalten und Ritzen verkrümelt. Sollte der Wagen einen Brandschaden und der Feuerlöscher wurde nicht eingesetzt, kann die Versicherung Schwierigkeiten machen.


Siehe auch
*Ausrüstung
*Ausweispflicht
*Lastverteilung
*Panne
*Unfall
*Werkzeuge: Qualität und Hersteller

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