Gesinde
Das Gesinde eines Hofes war in germanischer Zeit gleichbedeutend mit der Gefolgschaft, also rechtlich gebundene Begleiter eines Herren. Aus der ursprünglich freien Entscheidung zur Gefolgschaft wurden in der Neuzeit zum Dienstboten und bindungslos umherziehende zum Gesindel 'kleinen Gesinde'. 1)
Der Gesind und das Gesinde sind dem Ursprung nach Reisebegleiter:
»Die Personenbezeichnung ist ein Präfixkompositum zu ahd. sind ‘Weg, Richtung, Seite’, mhd. sint, auch ‘Reise, Fahrt’, asächs. sīð, aengl. sīþ ‘Weg, Gang, Reise’, anord. sinn ‘Gang, Fahrt’, got. sinþs ‘Gang’ (germ. *sinþa-) und meint ursprünglich den, ‘der den Weg, die Reise gemeinsam mit (einem) anderen macht’, das Kollektivum Gesinde dagegen die ‘Gesamtheit der Begleiter, Gefährten auf dem gemeinsamen Weg, auf der Reise.« 2)