Der Bootsführer hat rechtlich die Bordgewalt und wird unterschiedlich bezeichnet je nach Gewässer und Fahrgebiet (Binnen-, Küsten, Seefahrt) und Wasserfahrzeugtyp als:
Kapitän (englisch Captain, Master) für Handelsschiffe auf See (aus lat. capitaneus 'Anführer');
Kommandant (englisch Commanding Officer) für Kriegsschiffe;