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Wohnmobile

Für die Zulassung als Wohnmobil gilt ausschließlich die rechtlich übergeordnete EG-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG, die ihre Anforderungen im Anhang II, Teil A, Punkt 5.1 definiert. Weitergehende Anforderungen sind nicht zulässig. Dort steht:


5.1. Wohnmobil: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst

  • Tisch und Sitzgelegenheiten,
  • Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


Ob diese Bedingungen erfüllt sind, entscheidet beispielsweise der TÜV. Seit 2012 ist die Entscheidung des TÜV für das Finanzamt bindend.

Nicht auszuschließen ist, dass sich TÜV-Prüfer immer noch auf das Merkblatt Fahrzeug und Mobilität Nummer 740 des VdTÜV e.V. beziehen. Dieses regelte bis 2015 die Anforderungen an Wohnmobile, wurde jedoch zurückgezogen. Das MB FZMO 740 forderte:

  • wohnlicher Eindruck
  • begehbare Fläche mindestens ein Quadratmeter
  • fest eingebaute Sitzgelegenheit
  • ein Tisch (auch abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar)
  • Sitzplätze können Schlafplätze sein (Mindestliegefläche 180 x 70 cm)
  • Kochmöglichkeit zum Verrichten von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenzubehör
  • fest eingebauter Kocher, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen ist
  • fest eingebaute Spüle mit Frisch- und Abwasseranschlüssen
  • Schränke oder Stauraum für Kleidung und Proviant zum gesicherten Transport
  • Einrichtung muss für die Fahrt fest gesichert sein
  • Von verbauten Teilen darf bei Unfällen keine Gefahr ausgehen, Kanten müssen abgerundet sein
  • Zwei unabhängige Fluchtwege (z.B. Schiebetür und Heckfenster) auf verschiedenen Seiten des Fahrzeuges, mindestens 50 cm breit und ein Meter hoch.
  • Diese müssen sich von innen einfach öffnen lassen und nach außen aufgehen
  • Türen zum Wohnbereich auf der rechten Seite des Fahrzeuges
  • Fenstergröße mindestens 40 x 40 cm, Glasfenster mit Nothammer

Bis 2014 wurde eine Stehhöhe von 170cm an der Spüle verlangt.

Ein Wohnmobil, das auch als Boot zugelassen ist, ist der *Sealander.

  • Carolin Wagner (Autorin)
    Campers Paradise. Abenteuer Wohnmobil
    Film Erstsendung WDR 27.08.2023 45 min.

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wiki/wohnmobile.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/10 13:53 von norbert

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