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wiki:wechsel-kennzeichen

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Wechsel-Kennzeichen

Seit 2012 können zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden, wenn sie zu derselben EU-Fahrzeugklasse gehören, nämlich:

  • M1 (Pkw, Wohnmobile)
  • L  (Motorräder)
  • O1 (Anhänger bis 750 kg zGG)
  • Oldtimer

Wechselkennzeichen sind nicht kombinierbar mit

  • Saison-,
  • Kurzzeit-,
  • Ausfuhr- oder
  • rote Kennzeichen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (*eVB) muss für Wechselkennzeichen ausgestellt sein.
Fahrzeugzulassungs-Verordnung §§ 8-10,14,24,30,31,33,35,48, Anlage 4]


siehe auch *Kennzeichen

wiki/wechsel-kennzeichen.1550172160.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:23 (Externe Bearbeitung)

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