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Inhaltsverzeichnis
Staaten
Das Völkerrecht weist einem Staat drei Elemente zu:
- ein Staatsgebiet,
definiert durch eine * Grenze - ein Staatsvolk,
definiert durch Zugehörigkeit - eine Staatsgewalt,
ausgeübt über Regierung, Behörden, staatliche Einrichtungen
Wer herrschen will, muss fähig sein diese drei Elemente zu kontrollieren. Wer sich durchsetzen kann, wird von denen anerkannt, die sich ebenfalls durchsetzen konnten.
Anerkannte Staaten & sustainable states
Das Recht auf Unabhängigkeit setzt im Friedensfall die gegenseitige Anerkennung zumindest benachbarter Staaten voraus; die UNO hat dieses System der gegenseitigen Anerkennung von 193 Staaten weltweit etabliert.
Siehe dazu das viersprachige *Länderverzeichnis mit allen Staaten und Gebieten.
Als geografische Sonderfälle - die aber politisch anerkannt sind - weichen von diesem System ab:
Kein Sonderfall, sondern Kuriositäten sind *Mikronationen.
Nicht allgemein anerkannte staatliche Gebilde
Einen Zwischenstatus haben Gebiete, die sich zwar selbst verwalten und ihre Grenzen kontrollieren, die jedoch nicht allgemein von der Staatengemeinschaft anerkannt werden:
- Abchasien
- Arzach
- Republik China (Taiwan)
- Cookinseln
- Kosovo
- Niue
- Palästina
- Somaliland
- Südossetien
- Transnistrien
- Türkische Republik Nordzypern
- Westsahara
Die fehlende Anerkennung beruht in der Regel darauf, dass es Machtansprüche Dritter gibt, die bei Durchsetzung der Anerkennung zu Machtproben führen könnten, sprich: Boykott, Handelskrieg, Bürgerkrieg, Krieg.
Die am meisten vernachlässigten Krisenländer
Das https://www.nrc.no/Norwegian Refugee Council NRC veröffentlicht jährlich eine Liste der Länder mit den schwersten Krisen, die weitgehend sich selbst überlassen bleiben. Als Kriterien gelten:
- fehlender politischer Wille
- fehlende mediale Aufmerksamkeit
- fehlende wirtschaftliche Unterstützung
Das ist allerdings zu kurz gesprungen, denn die landesinternen Auseinandersetzungen zahlreicher Krisenländer werden durchaus politisch und wirtschaftlich unterstützt, nur eben nicht offen, sondern zum einen verdeckt und parteilich, zum anderen machtpolitisch oder unter dem fadenscheinigen Deckmäntelchen humanitärer Hilfe. Man spricht dann von »Stellvertreterkriegen«. 2019 finden sich in der Liste:
- Kamerun
- DR Kongo
- Zentralafrikanische Republik
- Burundi
- Ukraine
- Venezuela
- Mali
- Libyen
- Äthiopien
- Palästina
Das NRC erklärt jedoch auch, dass für China und Nordkorea keine Daten verfügbar seien, die eine Beurteilung erlaubten.
Failed states
Manche »Staaten« bleiben Jahre oder Jahrzehnte im Krisen- und Kriegsmodus. Dann spricht man von einem »gescheiterten Staat« (failed state). Der zerfallende Staat begünstigt regionale Akteure, die ihre eigene Ordnung aufbauen (Warlords, Mafia, Stammesfürsten, Clans). Unterwegs auf den Straßen begegnen dem Reisenden Roadblocks, Zwangsabgaben, nicht uniformierte Bewaffnete; Recht und Gesetz sind außer Kraft gesetzt. Seit 2005 veröffentlicht die Zeitschrift Foreign Policy jährlich den Fragile States Index, der derzeit angeführt wird von
- Südsudan
- Somalia
- Zentralafrikanische Republik
- Jemen
- Sudan
- Syrien
- Demokratische Republik Kongo
- Tschad
- Afghanistan
- Irak
- Haiti
- Guinea
- Nigeria
- Simbabwe
Die dabei berücksichtigten Indikatoren umfassen auch solche, die für Reisende unmittelbar erlebbar sind, etwa:
- Korruption
- Drogen
- Kriminalitätsrate
- innere Konflikte (Demonstrationen, Aufstände)
- Arbeitslosigkeit
- Slums
- Flüchtlingslager
- Zugang zu Trinkwasser
- Gesundheitswesen
- Stromversorgung
Marc Helsen Road to Nowhere Eine Reise in die vergessenen Länder der Welt Die flämische Originalausgabe Op reis naar Nergens erschien 2006 bei Uitgevereij Lanoo nv, Tielt (Belgien). Übersetzt von Bärbel Jänicke. Verlag Wolfgang Kunth München 2007. Hardcover, 14 x 21,5 cm, 432 Seiten. ISBN 987-3-89944-322-6 Marc Helsen bereiste zwölf Regionen, die als gefährlich gelten: Elfenbeinküse, Nordkatanga im Kongo, Nord- Ugandas, Somalia, das Grenzgebiet Sudan-Tschad, Haiti, Westkolumbien, Bergkarabach (Armenien), Inguschetien (Russland), das Bergland von Bangladesch und die Erdbebenregion Pakistans.
Global Peace Index
Die Vision of Humanity erstellt seit 2007 jährlich den Global Peace Index, zuletzt 2020. Zur Beurteilung werden 24 Kriterien herangezogen, allerdings dürfte die statistische Basis der Kriterien oft sehr unsicher sein, sofern das Kriterium überhaupt gemessen werden kann:
Rang | Kriterium |
---|---|
1 | Zahl der Kriege im In- und Ausland |
2 | Zahl der Toten (externe Kriege) |
3 | Zahl der Toten (interne Kriege) |
4 | Organisierte Auseinandersetzungen (intern) |
5 | Beziehungen zu Nachbarländern |
6 | Misstrauen in Mitbürger |
7 | Anteil verdrängter Personen |
8 | Politische Instabilität |
9 | Respekt für Menschenrechte |
10 | Möglichkeit von Terroranschlägen |
11 | Zahl der Morden |
12 | Gewaltverbrechens |
13 | Wahrscheinlichkeit gewalttätiger Demonstrationen |
14 | Zahl inhaftierter Personen |
15 | Zahl der Polizisten und Sicherheitsbeamten |
16 | Ausgaben für das Militär |
17 | Zahl Berufssoldaten |
18 | Import konventioneller Waffen |
19 | Export konventioneller Waffen |
20 | UN-Einsätze |
21 | Einsätze anderer Länder bzw. Organisationen |
22 | Anzahl schwerer Waffen |
23 | Zugang zu leichten Waffen |
24 | Fähigkeiten des Militärs |
Die Einstufung erschließt sich jedenfalls nicht intuitiv: 2020 liegt Deutschland auf Platz 16. Die Liste wird angeführt von Island (1) und Neuseeland (2). Erster asiatischer Staat ist Singapur (7), dann folgt Japan (9). Der erste afrikanische Staat Mauritius (23) liegt nur zwei Plätze hinter den Niederlanden (21); der erste afrikanische festlandstaat Botswana (33) liegt vor Lettland (34) und Spanien (38). Russland (154) steht zwischen dem Sudan und der Zentralafrikanischen Republik. Den Abschluss bilden die Failed States: Kongo, Libyen, Somalia, Jemen, Südsudan, Irak, Syrien, Afghanistan.
Niemandsland
Ursprünglich Gebiete, die zwischen Grenzen liegen, also von keiner Seite beansprucht werden. Heutzutage werden Grenzen jedoch als Linien verstanden, zwischen denen es keinen rechtsfreien Raum gibt, selbst wenn die Grenzübergangsstellen aus praktischen Gründen nicht unmittelbar benachbart sind.
- Niemandsland, das von keinem Staat der Erde beansprucht wird, sind ausschließlich das Marie-Byrd-Land in der Antarktis sowie Bir Tawil in der Sahara zwischen Ägypten und Sudan.
- Als Mittel, um direkte kriegerische Auseinandersetzungen zu vermeiden, werden vereinzelt Pufferzonen geschaffen, etwa die von der UN bewachten Golanhöhen zwischen Israel und Syrien.
- Viel häufiger gibt es dagegen umstrittene Gebiete, die von zwei oder mehr Staaaten beansprucht werden, etwa im Dreiländereck von Kenia, Südsudan und Äthiopien. Dort gibt es dann keine Grenzübergangsstellen sondern Polizeistationen am Rande der umstrittenen Gebiete. Für Reisende stellen solche Gebiete eine - wenngleich gefährliche - Möglichkeit dar, Landesgrenzen zu vermeiden.
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