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Lastkraftwagen
»Nationale Fahrzeugart: Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70010).« Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Ein Lastkraftwagen unterscheidet sich nach seiner Grundkonstruktion von Personenkraftwagen:
- Ein Leiterrahmen aus Stahlprofil-Längsträgern ist mit Quertraversen verbunden.
- Der Leiterrahmen trägt vorne Motor und Getriebe und liegt auf den Achsen.
- Das Fahrerhaus ist als selbsttragende Sicherheitszelle ausgeführt, liegt meist 4-Punkt gelagert und gefedert auf dem Rahmen, über dem Motor, und kann meist nach vorn gekippt werden.
siehe auch *N-Fahrzeug
abgekürzt: Lkw
umgangssprachlich: Laster
engl. lorry
amerikan. truck
franz. camion
Bernd Regenberg: Die deutschen Lastwagen der Wirtschaftswunderzeit. Band 1 Podszun-Verlag Brilon 1985, 200 Seiten, ISBN 3-923448-18-X
Bernd Regenberg: Die deutschen Lastwagen der Sechziger Jahre. Band 1 Podszun-Verlag Brilon 1991, 207 Seiten, ISBN 3-923448-68-6
Peter Kurze: Liefer- und Lastwagen aus Bremen. Verlag Peter Kurze Bremen, 2005, 95 Seiten, ISBN 3-927485-46-2