wiki:kurzzeit-kennzeichen
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Kurzzeit-Kennzeichen?§
Seit 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen: »§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen (1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist, eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und es ein Kurzzeitkennzeichen führt.« [Fahrzeugzulassungs-Verordnung §§ 16a, 8-10,14,24,30,31,33,35,48, Anlage 4]
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