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Gesetz

Etwas »Gesetztes«, Feststehendes, das unser Verhalten als richtig oder falsch bewertet, nennt man Gesetz: Verfassungsrecht, förmliche Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen ebenso wie Gewohnheitsrecht. Gesetzt werden solche Normen im sozialen Umfeld, in Kommunen, Ländern, national und transnational.

»Europäische Gesetze« gibt es als

  • Richtlinien: Diese legen ein Ziel fest und setzen einen Zeitrahmen für dessen Umsetzung. Sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Verordnungen: Diese sind sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Die ihnen widersprechende ältere und abweichende national Gesetzgebung wird sofort wirkungslos und muss angepasst werden.
  • Entscheidungen regeln konkrete Sachverhalte gegenüber bestimmten Adressaten und können wie Richtlinien wirken.

Die nationale Gesetzgebung in Deutschland unterscheidet mehrere Normentypen, die hierarchisch geordnet sind:

  • Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, also das Grundgesetz.
  • Darunter ordnen sich die Bundesgesetze, die vom Parlament verabschiedet werden.
  • Auf dritter Ebene folgen Rechtsverordnungen nach Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz durch die Regierungen und Minister von Bund oder Ländern auf der Basis bestehender Gesetze.
  • Mit Satzungen regeln Selbstverwaltungskörperschaften ihre eigenen Angelegenheiten.
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften gehen letztlich von den Bundesministerien aus und binden nur die Verwaltung. Sie richten sich nicht unmittelbar an die Bürger. 
wiki/gesetz.1524628940.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:09 (Externe Bearbeitung)

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