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wiki:campen

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 ====== Campen ====== ====== Campen ======
-Das lateinische Wort //campus// bedeutet »freies Feld«. Gemeint ist das Übernachten unter freiem Himmel, im Zelt, im Wohnwagen oder im Wohnmobil. Dem voraus geht die [[wiki:stellplatzsuche|Stellplatzsuche]] und das Einrichten eines [[wiki:camp|Camps]].+Das lateinische Wort //campus// bedeutet »freies Feld«. Gemeint ist das individuelle Übernachten unter freiem Himmel, im Zelt, im Wohnwagen oder im Wohnmobil. Dem voraus geht die [[wiki:stellplatzsuche|Stellplatzsuche]] und das Einrichten eines [[wiki:camp|Camps]].
  
 Als Oberbegriff für den gesamten Vorgang sind unterschiedliche Praktiken möglich: Als Oberbegriff für den gesamten Vorgang sind unterschiedliche Praktiken möglich:
-  * **Camping** ist zugelassen auf behördlich genehmigten Campingplätzen und auf Privatgrundstücken, sofern der Eigentümer des Grundstücks dies erlaubt und sofern dies nicht ausdrücklich durch andere Gesetze untersagt ist.+  * **[[wiki:camping|Camping]]** bezeichnet das Phänomen als solches und damit ein Massenphänomen. Camping ist zugelassen auf behördlich genehmigten Campingplätzen und auf Privatgrundstücken, sofern der Eigentümer des Grundstücks dies erlaubt und sofern dies nicht ausdrücklich durch andere Gesetze untersagt ist.
   * Das //Meldegesetz// bestimmt, dass  Personen, die in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachten, nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 unterliegen, solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind [BMG §29].    * Das //Meldegesetz// bestimmt, dass  Personen, die in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachten, nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 unterliegen, solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind [BMG §29]. 
   * Das **Übernachten im Wohnmobil** ist erlaubt auf Wohnmobilstellplätzen.   * Das **Übernachten im Wohnmobil** ist erlaubt auf Wohnmobilstellplätzen.
   * Das (einmalige) * **[[wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum|**Übernachten und Parken im öffentlichen** Raum]]** ist möglich, wenn es keine Campingeigenschaften aufweist. Als nicht-motorisierter Reisender kann man sich auf das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehalts berufen, also dort übernachten, wo es nicht verboten ist.   * Das (einmalige) * **[[wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum|**Übernachten und Parken im öffentlichen** Raum]]** ist möglich, wenn es keine Campingeigenschaften aufweist. Als nicht-motorisierter Reisender kann man sich auf das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehalts berufen, also dort übernachten, wo es nicht verboten ist.
-  * Das **[[wiki:willywikimigration233|Jedermannsrecht]]** ist als Gewohnheitsrecht in manchen Ländern geübte Praxis; eine Nutzung der freien Natur wird in unterschiedlichem Maße toleriert. Äußerste Achtsamkeit ist allerdings geboten, damit begleitende Handlungen nicht zu anderen Rechtsverletzungen führen wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl ... Also aufpassen, ob man Privatwald betritt, wo man Feuer macht, Holz holt, wie man mit Abfall umgeht. +  * Das **[[wiki:freies_campen|Jedermannsrecht]]** ist als Gewohnheitsrecht in manchen Ländern geübte Praxis; eine Nutzung der freien Natur wird in unterschiedlichem Maße toleriert. Äußerste Achtsamkeit ist allerdings geboten, damit begleitende Handlungen nicht zu anderen Rechtsverletzungen führen wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl ... Also aufpassen, ob man Privatwald betritt, wo man Feuer macht, Holz holt, wie man mit Abfall umgeht. 
-  * Manche vertreten die Auffassung, das Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt sei durch das **[[wiki:willywikimigration083|Betretungsrecht]]** abgedeckt. Argumentiert wird so: Das Betreten des Waldes oder der freien Landschaft ist unabhängig von der Tages- und Nachtzeit gestattet (sofern keine regionalen oder landesweiten Einschränkungen dem entgegenstehen). Der Zweck der Erholung schließt das Verweilen ein, die Dauer des Aufenthalts ist nicht begrenzt. Zum Erholen gehören verkehrsüblicherweise auch das Rasten, Liegen, Dösen, Schlummern, Schlafen ... Also kann das Verweilen und Schlafen über Nacht nicht ordnungswidrig sein. Siehe die Ausführungen von Richter [[http://www.vivalranger.com|Bernd Grillts]]. +  * Manche vertreten die Auffassung, das Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt sei durch das **[[wiki:betretungsrecht|Betretungsrecht]]** abgedeckt. Argumentiert wird so: Das Betreten des Waldes oder der freien [[wiki:landschaft|Landschaft]] ist unabhängig von der Tages- und Nachtzeit gestattet (sofern keine regionalen oder landesweiten Einschränkungen dem entgegenstehen). Der Zweck der Erholung schließt das Verweilen ein, die Dauer des Aufenthalts ist nicht begrenzt. Zum Erholen gehören verkehrsüblicherweise auch das Rasten, Liegen, Dösen, Schlummern, Schlafen ... Also kann das Verweilen und Schlafen über Nacht nicht ordnungswidrig sein. Siehe die Ausführungen von Richter [[http://www.vivalranger.com|Bernd Grillts]]. 
   * Ein ausdrückliches **Campingverbot** gibt es in den meisten (Natur-, Wild-, Wasser-)Schutzgebieten sowie Nationalparks, Biotopen, Stränden ... Jedes Bundesland hat eigene Regeln, die für Wald und freie Landschaft unterschiedlich ausfallen können, eine länderbezogene Übersicht hat Richter ''Bernd Grillts'' erstellt.\\    * Ein ausdrückliches **Campingverbot** gibt es in den meisten (Natur-, Wild-, Wasser-)Schutzgebieten sowie Nationalparks, Biotopen, Stränden ... Jedes Bundesland hat eigene Regeln, die für Wald und freie Landschaft unterschiedlich ausfallen können, eine länderbezogene Übersicht hat Richter ''Bernd Grillts'' erstellt.\\ 
-  * * **[[wiki:willywikimigration233|Freies Campen]]** ist in der Regel in den meisten Ländern der EU verboten. Auch die Bußgelder der deutschen Bundesländer können sehr deftig ausfallen+  * * **[[wiki:freies_campen|Freies Campen]]** ist in der Regel in den meisten Ländern der EU verboten. Auch die Bußgelder der deutschen Bundesländer können sehr deftig ausfallen.
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-  Arnold Thünker +
-  Mit Sack und Pack und Gummiboot +
-  Die Geschichte des Campings +
-  1. Auflage, G. Kiepenheuer Leipzig 1999 +
-  Kartoniert mit Schutzumschlag, Fadenheftung 16,5x 23,5 cm +
-  191 Seiten, zahlr. Textabb., Adressen, Zeitschriften, Auswahlbibliographie  +
-Der Autor reiste in Amerika, Asien, Europa, hat also wohl selber reichlich Campingerfahrung und damit einen Anlaß, seinem Sujet ein Buch zu widmen. Das ehrt ihn, denn es gibt kaum Literatur dazu. Thünker trug zahllose Details zusammen, erzählt Anekdoten und Geschichten. Das ist interessant zu lesen, Assoziationsketten berühren allerlei Aspekte, die zahlreichen Bilder sind sind interessant, zudem finden sich viele nützliche Tips für das nächste Campingwochenende. +
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-Eines aber fehlt, das der Untertitel anpreist: nämlich die Geschichte des Campings: Es fehlt der große Zusammenhang, die klare Gliederung, Einordnung in das Reiseverhalten. Anstelle einer Aufzählung von Zelttypen ließe sich deren Entwicklungsgeschichte zeigen, der Einfluß von Materialien, Klimata und Bedürfnissen verschiedener mobiler Gruppen. Ab wann und unter welchen Bedingungen wurde das Zelt in Freizeit-und Reiseaktivitäten übernommen? 1875 wurde der Campingclub von London gegründet. Da gab es also schon vorher etwas: Wie entwickelte und verbreitete sich dann die Idee des Campings in den letzten 150 Jahren? +
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-  Peter Leue +
-  1.000 Tips für Campingfreunde +
-  Mit 400 Illustrationen von Henryk Berg +
-  336 S., transpress VEB Berlin 1989 +
-Ein Steinbruch für Ideen zum klassischen Camping mit zahlreichen Tips zum Improvisieren, Selbermachen und richtiges Verhalten.+
  
 <html><img src="https://vg08.met.vgwort.de/na/74ce7db2ddfd4a438071eb03c166dd39" width="1" height="1" alt=""></html> <html><img src="https://vg08.met.vgwort.de/na/74ce7db2ddfd4a438071eb03c166dd39" width="1" height="1" alt=""></html>
  
wiki/campen.1550217139.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:03 (Externe Bearbeitung)

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