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Aufbaurichtlinien

Technische Richtlinien vom Fahrzeughersteller für die Hersteller von Aufbauten bzw. für Ausrüster, die Konstruktion und Montage von Aufbauten betreffend.
Aufbaurichtlinien bilden die Schnittmenge dessen, was unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen vom Fahrzeughersteller technisch verantwortet werden kann. Dieser sichert sich ab, indem er etwa verweist auf

  • die Verwendung von Originalteilen
  • das Betriebshandbuch
  • sachkundige Ausführung
  • allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • rechtliche Vorgaben wie EU-Richtlinien, insbesondere 2007/46/EG für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen … mit Verweis auf die
  • Europäische Typgenehmigung ETG und EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC
  • sowie auf einen geeigneten Ausgangszustand des Fahrzeugs.

Insbesonders für Nicht-Fachleute und für Fernmobilreisende sind die Aufbaurichtlinien hilfreich hinsichtlich:

  • das Schrauben, Schweißen, Kleben am Fahrzeug und
  • die Angabe der Bereiche, in denen das jeweils erfolgen darf
  • mit detaillierten Hinweisen wie die Verbindungen qualitativ auszuführen sind und wie stark sie belastet werden dürfen

sowie

  • die dabei nötigen Korrosionschutzmaßnahmen
  • Einbau einer zweiten Batterie
  • Grenzwerte für Fahrzeugmaße
  • Schnittstellen
  • Kabeldimensionen (Querschnitt, Schmelzsicherung, Stromstärken)
  • Stromlaufpläne
  • Montage und Abstimmung von Zusatzaggregaten
  • Anhängevorrichtungen und Seitenschutz
  • Kofferaufbauten

siehe auch
* Hauptbaugruppen
* Ersatzteile * Werkzeuge

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wiki/aufbaurichtlinien.1550204967.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:00 (Externe Bearbeitung)

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