Zentrale Militärkraftfahrzeugstelle

Fahrzeuge der Bundeswehr haben keine Zulassungsbescheinigung Teil II des *Kraftfahrt-Bundesamtes KBA. Dieser entspricht die ZMK-Bescheinigung der Zentralen Militärkraftfahrzeugstelle ZMK. Mit einer Vollabnahme des Fahrzeugs nach § 21 der StVZO kann die zivile Zulassung erworben werden.