Wohnmobile

Für die Zulassung als Wohnmobil gilt ausschließlich die rechtlich übergeordnete EG-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG, die ihre Anforderungen im Anhang II, Teil A, Punkt 5.1 definiert. Weitergehende Anforderungen sind nicht zulässig. Dort steht:


5.1. Wohnmobil: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


Ob diese Bedingungen erfüllt sind, entscheidet beispielsweise der TÜV. Seit 2012 ist die Entscheidung des TÜV für das Finanzamt bindend.

Nicht auszuschließen ist, dass sich TÜV-Prüfer immer noch auf das Merkblatt Fahrzeug und Mobilität Nummer 740 des VdTÜV e.V. beziehen. Dieses regelte bis 2015 die Anforderungen an Wohnmobile, wurde jedoch zurückgezogen. Das MB FZMO 740 forderte:

Bis 2014 wurde eine Stehhöhe von 170cm an der Spüle verlangt.

Ein Wohnmobil, das auch als Boot zugelassen ist, ist der *Sealander.

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