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Steinschlag

Ursachen

Das Risiko von Schäden durch Steinschlag ist auf neuen Asphaltstraßen vermutlich höher als auf afrikanischen Pisten: der frische Splitt ist scharfkantig, der Verkehr ist dichter, die Geschwindigkeit höher, der Abstand zwischen den Autos geringer.

Splitt ist Teil des Asphalts und wird von den Reifen herausgerissen, also lässt sich sich Steinschlag nie vermeiden. Insbesondere auf Pisten verringert man Steinschlag durch ausreichenden Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug. Ein Irrglaube ist es, Schäden durch Steinschlag zu vermeiden, indem man die Hand von innen gegen die Windschutzscheibe presst, das ergaben entsprechende Versuche mit einem Luftgewehr in der TV-Serie Mythbusters [DIE ZEIT 201, 39: Stimmt's?]. Vereinzelt wird behauptet, dass Scheibenschutzfolien die Wirkung von Steinschlag verringerten.

Schadensbilder

Beschädigungen der Windschutzscheibe, also Risse, Brüche oder Fehlstellen, unterscheiden sich in Größe, Tiefe und Position. Darüber, ob und wie sie repariert werden dürfen, kursieren viele Meinungen. Der Einschlagpunkt ist meist als Krater zu erkennen. Ausgehend vom Einschlagpunkt erweitert sich der Schaden, dabei finden sich oft wiederkehrende Schadensbilder:

Sichtfeld

Die dazu vielzitierte StVZO §35b Satz 2 fordert lediglich ein »ausreichendes Sichtfeld«. Wie dieses zu bestimmen ist, legt die EU-Richtlinie 77/649/EWG über das »Sichtfeld der Fahrer von Kraftfahrzeugen« fest. Der TÜV definierte auf dieser Basis das »Fernsichtfeld«, das sich für unterschiedliche Fahrzeuge und -typen unterscheidet. Praktisch wird das Fahrersichtfeld vereinfacht aufgefasst als vertikaler Streifen mit einer Breite von etwa 29 cm bei Pkw (35 cm bei Nutzfahrzeugen), der von oben nach unten mittig über die Lenkradnabe verläuft, oben begrenzt vom Rand des Scheibenwischerfeldes.

Reparatur

Schäden sind reparabel, wenn das Klebeharz in Risse eindringen kann und ist oft danach nicht mehr als Schaden erkennbar. Reine oberflächliche flache Abplatzungen und Trümmerbrüche sind eher nicht reparabel.
Die landläufig kursierenden Kriterien (mindestens 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt; von einem Zwei-Euro-Stück vollständig abdeckbar) finden sich so nicht in den Vorschriften. Die »Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben« [Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums 1986, Heft 4, Nr. 55] erlauben Reparaturen, wenn


siehe auch *Scheibenstempel

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