Reifenprofiltiefe

Die Reifenprofiltiefe ist nur eines von vielen Reifen-Merkmalen; im Unterschied zu anderen Merkmalen ist sie jedoch rechtlich bedeutsam:

1)
StVZO: »Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa Dreiviertel der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens einem Millimeter.«