Hoheitszeichen

Symbole, die die Staatshoheit repräsentieren, also auch Länder, Kommunen, Behörden.
Verwendet werden sie in Form von Fahnen, Flaggen, Wappen, Abzeichen, Dienstsiegel.
Angebracht auf *Behördenfahrzeugen deklarieren sie dieses damit mindestens als (staatliches) Eigentum.
Weitergehend legitimieren sie damit Sonderrechte, beispielsweise im Straßenverkehr.
Die unbefugte Nutzung, böswillige Entfernung und der Missbrauch sind mindestens ordnungswidrig und gegebenenfalls strafbar (§ 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Anderseits tragen sie als Teil eines *Oldtimers einen kulturhistorischen Wert.