====== Kurzzeit-Kennzeichen ====== Seit 2015 ist für die Zuteilung dieses *[[wiki:kennzeichen|Kennzeichens]] eine gültige *[[wiki:hauptuntersuchung|Hauptuntersuchung]] nachzuweisen:\\ »§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen\\ (1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn\\ * es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist, * eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und * es ein Kurzzeitkennzeichen führt.« [[wiki:fahrzeugzulassungs-verordnung|Fahrzeugzulassungs-Verordnung]] FZV §§ 16a, 8-10,14,24,30,31,33,35,48, Anlage 4] ---- siehe auch *[[wiki:kennzeichen|Kennzeichen]]