wiki:wohnsitz
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wiki:wohnsitz [2021/08/02 15:00] – [Meldepflicht] norbert | wiki:wohnsitz [2021/12/19 10:09] – norbert | ||
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====== Wohnsitz ====== | ====== Wohnsitz ====== | ||
- | »Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, | + | »Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, |
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==== Nebenwohnsitz ==== | ==== Nebenwohnsitz ==== | ||
- | Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 BMG:\\ // | + | Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 BMG: |
- | »(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.\\ | + | |
- | (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.\\ | + | |
- | (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.«// | + | |
==== Wohnung ==== | ==== Wohnung ==== | ||
- | Das BMG definiert eine Wohnung in § 20:\\ | + | Das BMG definiert eine Wohnung in § 20: |
- | //(1) »Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.\\ | + | |
- | (2) Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine.\\ | + | |
- | (3) Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.«//\\ | + | |
- | Das Gesetz betont also den **ortsfesten Charakter** einer Wohnung. Dieser Ort muss aber keine gewidmete Straße sein, benötigt weder Straßennamen noch Hausnummer.\\ | + | Das Gesetz betont also den **ortsfesten Charakter** einer Wohnung. Dieser Ort muss aber keine gewidmete Straße sein, benötigt weder Straßennamen noch Hausnummer: »Die postalische Erreichbarkeit der Örtlichkeit ist ausreichend, |
- | //»Die postalische Erreichbarkeit der Örtlichkeit ist ausreichend, | + | |
- | [Lüttmann, II Hessen, 2. Aufl. 1. Lfg. Januar 1999. 1, 2 Erl. § 15 HMG C II. I. Kriterien des Wohnungsbegriffs, | + | |
- | Das Gesetz beschreibt | + | Das Gesetz beschreibt |
=== Sanitäre Anlagen === | === Sanitäre Anlagen === | ||
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* Handelsregister | * Handelsregister | ||
- | Wochenendhaus-, | + | Wochenendhaus-, |
Die Meldebehörde akzeptiert Meldeadressen in diesen Gebieten nicht als Hauptwohnsitz, | Die Meldebehörde akzeptiert Meldeadressen in diesen Gebieten nicht als Hauptwohnsitz, | ||
Dauerhaft in solchen Gebieten zu wohnen ist allerdings nicht ausdrücklich untersagt, sondern wird lediglich häufig so ausgelegt, weil der Gebietscharakter " | Dauerhaft in solchen Gebieten zu wohnen ist allerdings nicht ausdrücklich untersagt, sondern wird lediglich häufig so ausgelegt, weil der Gebietscharakter " |
wiki/wohnsitz.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/16 05:48 von norbert