wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum
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====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ====== | ====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ====== | ||
- | ... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. | + | ... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. |
- | * die Zulassungsart des Fahrzeugs als Pkw, Lkw, Sonder-Kfz oder mit H-Kennzeichen; | + | * die [[wiki: |
- | * das zulässige | + | * die [[wiki: |
- | * die tatsächliche und sichtbare Nutzung des Fahrzeugs. | + | * die tatsächliche und sichtbare Nutzung des Fahrzeugs |
==== Halten und Parken ==== | ==== Halten und Parken ==== | ||
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* Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald. | * Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald. | ||
- | ==== Verbot der unerlaubten | + | ==== Sondernutzung des öffentlichen Raumes ==== |
- | Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfen, | + | Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfen, |
+ | |||
+ | === Unerlaubte Sondernutzung === | ||
+ | Alles, was über das Parken hinaus geht, gilt als **unerlaubte Sondernutzung**.\\ | ||
+ | Eine solche wird auch angenommen, wenn das Fahrzeug nicht sofort fahrbereit ist - etwa durch eine ausgefahrene Markise - oder wenn Tische, Stühle, [[wiki: | ||
+ | Als unerlaubte Sondernutzung gilt auch das Übernachten im parkenden Fahrzeug am Ziel ((Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts OLG, Az.: 1 Ss-OWi 183/19)). | ||
- | Eine Sondernutzung kann jedoch | + | === Genehmigungsfähig und erlaubte Sondernutzung === |
+ | Eine Sondernutzung kann genehmigungsfähig sein, wenn sie\\ | ||
(a) nicht unverhältnismäßig lange andauert; | (a) nicht unverhältnismäßig lange andauert; | ||
(b) gemeinverträglich ist; | (b) gemeinverträglich ist; | ||
(c ) als verkehrsüblich gelten kann. | (c ) als verkehrsüblich gelten kann. | ||
- | Eine solche genehmigte Sondernutzung liegt für [[wiki: | + | Eine solche genehmigte Sondernutzung liegt für [[wiki: |
Darauf kann sich der Fahrer des Wohnmobils berufen, denn nach §1 StVO hat sich jeder »so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, | Darauf kann sich der Fahrer des Wohnmobils berufen, denn nach §1 StVO hat sich jeder »so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, | ||
- | **Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, | + | === Indirektes Verbot der Sondernutzung und Platzverweis === |
+ | **Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, | ||
+ | Und selbst | ||
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+ | In einem Zielkonflikt befinden sich allerdings Gemeinden, die vom [[wiki: | ||
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wiki/uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum.1617503949.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/04/04 02:39 von norbert