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wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum

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 Parkflächenmarkierungen ohne Zusatzschilder sind eine unverbindliche Empfehlung. Außerhalb darf geparkt werden, wenn dies niemanden behindert oder gefährdet, aber: Parkflächenmarkierungen ohne Zusatzschilder sind eine unverbindliche Empfehlung. Außerhalb darf geparkt werden, wenn dies niemanden behindert oder gefährdet, aber:
   * Durch Schilder ist das Parken häufig eingeschränkt auf Pkw bzw. auf ein Gesamtgewicht von unter 2,8 Tonnen (Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg) oder  - wie auf Autobahn-Parkplätzen - auf Lkw.\\ Wohn­mobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht gelten jedoch meist als Sonder-Kfz ((Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, Code SA laut Anhang II Richtlinie 2007/46/EG 05.09.2007)), gelten nach richterlicher Auffassung nicht als Pkw ((KG 21.11.1991, 2 Ss 127/91, 3 Ws (B) 154/91; OLG Schleswig 12.12.1990, 1 Ss OWi 413/90)) und dürfen dort nicht parken.   * Durch Schilder ist das Parken häufig eingeschränkt auf Pkw bzw. auf ein Gesamtgewicht von unter 2,8 Tonnen (Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg) oder  - wie auf Autobahn-Parkplätzen - auf Lkw.\\ Wohn­mobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht gelten jedoch meist als Sonder-Kfz ((Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, Code SA laut Anhang II Richtlinie 2007/46/EG 05.09.2007)), gelten nach richterlicher Auffassung nicht als Pkw ((KG 21.11.1991, 2 Ss 127/91, 3 Ws (B) 154/91; OLG Schleswig 12.12.1990, 1 Ss OWi 413/90)) und dürfen dort nicht parken.
-  * Das Zusatzschild zum Zeichen 314 »Nur innerhalb der markierten Parkflächen« macht aus der Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) eine Grenzmarkierung, die rechtlich gesehen wie eine Mauer wirkt, denn sie darf von keinem Fahrzeugteil überragt werden. Da die Mindestmaße für Parkflächen sich in der Regel an Pkw orientieren, sind sie für die meisten Wohnmobile zu kurz.+  * Das Zusatzschild zum Zeichen 314 »Nur innerhalb der markierten Parkflächen« macht aus der Parkflächenmarkierung ((StVO § 41 III Nr. 7)) eine Grenzmarkierung, die rechtlich gesehen wie eine Mauer wirkt, denn sie darf von keinem Fahrzeugteil überragt werden. Da die Mindestmaße für Parkflächen sich in der Regel an Pkw orientieren, sind sie für die meisten Wohnmobile zu kurz.
   * Ein Halte-/Parkverbot mit Zusatzschild »außerhalb gekennzeichneter Flächen« gilt aber nicht für die »Restflächen« zwischen zwischen Parkmarkierungen; diese dürfen genutzt werden ((3 Ss OWi 49/05 OLG Hamm und Hentschel StVO § 41 Rn. 248 )), »sofern es weder belästigt, behindert oder gefährdet«.   * Ein Halte-/Parkverbot mit Zusatzschild »außerhalb gekennzeichneter Flächen« gilt aber nicht für die »Restflächen« zwischen zwischen Parkmarkierungen; diese dürfen genutzt werden ((3 Ss OWi 49/05 OLG Hamm und Hentschel StVO § 41 Rn. 248 )), »sofern es weder belästigt, behindert oder gefährdet«.
  
wiki/uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum.txt · Zuletzt geändert: 2021/08/02 13:59 von norbert

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