wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum
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====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ====== | ====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ====== | ||
... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Auf Nachfrage lässt sich argumentieren: | ... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Auf Nachfrage lässt sich argumentieren: | ||
- | * Für Fernfahrer gehört das Parken wegen des [[wiki: | + | * Für [[wiki: |
- | * Nach §1 StVO hat sich jeder »so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, | + | * Nach §1 StVO hat sich jeder »so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, |
- | Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Parken & Halten sind aber in geschlossenen Ortschaften, | + | Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Parken & Halten sind aber in geschlossenen Ortschaften, |
* Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Verbote ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (§12) und durch deren Zeichen, etwa das // | * Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Verbote ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (§12) und durch deren Zeichen, etwa das // | ||
* Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald. | * Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald. | ||
* Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfen. | * Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfen. | ||
- | Eine **unerlaubte Sondernutzung** wird angenommen, wenn das Fahrzeug durch ein Ausfahren der Markise nicht sofort fahrbereit ist oder wenn durch Tische, Stühle, [[wiki: | + | Eine **unerlaubte Sondernutzung** wird angenommen, wenn das Fahrzeug durch ein Ausfahren der Markise nicht sofort fahrbereit ist oder wenn durch Tische, Stühle, [[wiki: |
**Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, | **Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, |
wiki/uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum.txt · Zuletzt geändert: 2021/08/02 13:59 von norbert