Abkürzung für Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Das seit 1937 bestehende Gesetz wird im Zuge der EU-Harmonisierung des Straßenverkehrsrechts seit 1999 schrittweise abgebaut und in andere Verordnungen überführt; ein Schlusstermin ist nicht abzusehen:
Bereits überführt wurden:
Teil A (Paragraphen 1-15 Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) in die Fahrerlaubnis-Verordnung FeV
Teil IIa (Paragraphen 24-28 mit Anlagen I-VII) in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV
Geplant sind:
eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung FGV
eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung FBV
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