Diese regelt das Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr, die heutigen 53 §§ mit Anlagen erwuchsen alle aus dem ursprünglichen Kern, dem §1:
Insbesondere im ruhenden Verkehr (Parkplätze …) außerhalb des Straßenraumes wird polizeilich und rechtlich auf diesen ersten Paragrafen abgestellt. Das heißt beispielsweise, dass man sich nicht auf „rechts-vor-links“ verlassen darf.