wiki:steinschlag
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- | Steinschlag | + | ====== |
+ | ==== Ursachen ==== | ||
Das Risiko von Schäden durch Steinschlag ist auf neuen Asphaltstraßen vermutlich höher als auf afrikanischen Pisten: der frische Splitt ist scharfkantig, | Das Risiko von Schäden durch Steinschlag ist auf neuen Asphaltstraßen vermutlich höher als auf afrikanischen Pisten: der frische Splitt ist scharfkantig, | ||
- | Splitt ist Teil des Asphalts und wird von den Reifen herausgerissen, | + | |
+ | //Splitt// ist Teil des Asphalts und wird von den Reifen herausgerissen, | ||
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+ | ==== Schadensbilder ==== | ||
Beschädigungen der Windschutzscheibe, | Beschädigungen der Windschutzscheibe, | ||
+ | Der Einschlagpunkt ist meist als Krater zu erkennen. Ausgehend vom Einschlagpunkt erweitert sich der Schaden, dabei finden sich oft wiederkehrende Schadensbilder: | ||
+ | * Kuhauge (bullseye), also eine kreisförmige Abplatzung, die trichterartig vertieft ist. | ||
+ | * Halbmond, also ein unvollständiges Kuhauge, keinen ganzen Kreis bildend. | ||
+ | * Stern, also sternförmige kleine Risstruktur rund um den Krater | ||
+ | * Kleeblatt, also Abplatzungen rund um den Krater | ||
+ | * Bienenflügel, | ||
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+ | ==== Sichtfeld ==== | ||
Die dazu vielzitierte StVZO §35b Satz 2 fordert lediglich ein »ausreichendes Sichtfeld«. Wie dieses zu bestimmen ist, legt die EU-Richtlinie 77/649/EWG über das »Sichtfeld der Fahrer von Kraftfahrzeugen« fest. Der TÜV definierte auf dieser Basis das »Fernsichtfeld«, | Die dazu vielzitierte StVZO §35b Satz 2 fordert lediglich ein »ausreichendes Sichtfeld«. Wie dieses zu bestimmen ist, legt die EU-Richtlinie 77/649/EWG über das »Sichtfeld der Fahrer von Kraftfahrzeugen« fest. Der TÜV definierte auf dieser Basis das »Fernsichtfeld«, | ||
Praktisch wird das Fahrersichtfeld vereinfacht aufgefasst als vertikaler Streifen mit einer Breite von etwa 29 cm bei Pkw (35 cm bei Nutzfahrzeugen), | Praktisch wird das Fahrersichtfeld vereinfacht aufgefasst als vertikaler Streifen mit einer Breite von etwa 29 cm bei Pkw (35 cm bei Nutzfahrzeugen), | ||
- | Die »Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben« [Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums 1986, Heft 4, Nr. 55] erlauben Reparaturen, | ||
- | nur die Scheibenaußenfläche beschädigt ist; Innenscheiben und Kunststofffolien müssen unbeschädigt sein; | ||
- | die Reparatur zeitnah nach dem Schadeneintritt erfolgt und die Schadenstelle frei von eingedrungener Feuchtigkeit und Schmutz ist; | ||
- | der Krater der Einschlagstelle höchstens 5 mm durchmisst; | ||
- | Sprünge, die radial von der Einschlagstelle ausgehen, kürzer als 50 mm sind; | ||
- | Risse nicht im Scheibendichtgummi oder am Scheibenende auslaufen; | ||
- | die Beschädigungen nicht im Fernsichtfeld des Fahres liegen. | ||
- | Die landläufig kursierenden Kriterien (mindestens 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt; von einem Zwei-Euro-Stück vollständig abdeckbar) finden sich so nicht in den Vorschriften. | ||
- | Der Einschlagpunkt ist meist als Krater zu erkennen. Ausgehend vom Einschlagpunkt erweitert sich der Schaden, dabei finden sich oft wiederkehrende Schadensbilder: | ||
- | Kuhauge (bullseye), also eine kreisförmige Abplatzung, die trichterartig vertieft ist. | ||
- | Halbmond, also ein unvollständiges Kuhauge, keinen ganzen Kreis bildend. | ||
- | Stern, also sternförmige kleine Risstruktur rund um den Krater | ||
- | Kleeblatt, also Abplatzungen rund um den KraterBienenflügel, | ||
- | Solche Schäden sind reparabel, wenn das Klebeharz in Risse eindringen kann und ist oft danach nicht mehr als Schaden erkennbar. Reine oberflächliche flache Abplatzungen und Trümmerbrüche sind eher nicht reparabel. | ||
+ | ==== Reparatur ==== | ||
+ | Schäden sind reparabel, wenn das Klebeharz in Risse eindringen kann und ist oft danach nicht mehr als Schaden erkennbar. Reine oberflächliche flache Abplatzungen und Trümmerbrüche sind eher nicht reparabel.\\ | ||
+ | Die landläufig kursierenden Kriterien (mindestens 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt; von einem Zwei-Euro-Stück vollständig abdeckbar) finden sich so nicht in den Vorschriften. Die »// | ||
+ | * nur die Scheibenaußenfläche beschädigt ist; Innenscheiben und Kunststofffolien müssen unbeschädigt sein; | ||
+ | * die Reparatur zeitnah nach dem Schadeneintritt erfolgt und die Schadenstelle frei von eingedrungener Feuchtigkeit und Schmutz ist; | ||
+ | * der Krater der Einschlagstelle höchstens 5 mm durchmisst; | ||
+ | * Sprünge, die radial von der Einschlagstelle ausgehen, kürzer als 50 mm sind; | ||
+ | * Risse nicht im Scheibendichtgummi oder am Scheibenende auslaufen; | ||
+ | * die Beschädigungen nicht im Fernsichtfeld des Fahres liegen. | ||
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