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wiki:sonntagsfahrverbot

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Sonntagsfahrverbot

Eingeführt am 1. Mai 1956, seither galt Fahrverbot von 0 bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen *zulässiger Gesamtmasse UND für alle Lkw mit Anhänger unabhängig von deren Gewicht. Entscheidend für die Einstufung als Lkw ist die Zulassung; für Wohnmobile auf Lkw-Basis gilt das Fahrverbot nicht.

Am 19. Oktober 2017 wurde das Sonntagsfahrverbot für private Lkw über 7,5 Tonnen aufgehoben, es bleibt bestehen für „geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten“.


siehe § 30 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung StVO

wiki/sonntagsfahrverbot.1550170568.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:19 (Externe Bearbeitung)

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