Die LKW-Maut auf Autobahnen für Fahrzeuge ab 12 Tonnen zGG gilt nicht für „Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind“ - also sind *Wohnmobile und „Sonstige Kraftfahrzeuge„ von der Mautpflicht befreit.
§ 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes BFStrMG
siehe auch *Mautpflicht in Europa