Kraftfahrzeugsteuer

  1. Für Wohnmobile bezieht sich die Steuer auf die *zulässige Gesamtmasse und die EU-Emissionsklasse, siehe *Emissionsschlüsselnummer.
  2. Andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen unterliegen einer nur gewichtsbezogenen Steuer.
  3. Für schwerere Nutzfahrzeuge gibt es vier emissionsbezogene Tarife, die progressiv in Stufen von 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht gestaffelt sind. Kraftfahrzeugsteuerrechtlich hat dabei die jeweilige Schadstoffklasse im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung Vorrang. Die jährliche Höchststeuer beträgt für:

Die Zollverwaltung übernahm zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden. Sie informiert und bietet einen Kfz-Steuerrechner an.


mehr siehe Bundesfinanzministerium