wiki:hauptuntersuchung
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+ | Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO dient dem Schutz der Allgemeinheit, | ||
- | § 29 der StVZO verpflichtet zur regelmäßigen Hauptuntersuchung. Als Nachweis der erfolgreich abgelegten Untersuchung dient eine Prüfplakette. | ||
- | Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO dient dem Schutz der Allgemeinheit, | ||
Alle für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug (z.B. Klimaanlagen gehören nicht dazu) werden zerlegungsfrei einer Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung unterzogen (»Inaugenscheinnahme«). Der Prüfbericht ist weder ein Wertgutachten noch eine Funktionsgarantie. | Alle für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug (z.B. Klimaanlagen gehören nicht dazu) werden zerlegungsfrei einer Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung unterzogen (»Inaugenscheinnahme«). Der Prüfbericht ist weder ein Wertgutachten noch eine Funktionsgarantie. | ||
Festgestellte Mängel müssen taggenau innerhalb eines Monats behoben werden, sonst wird die Hauptuntersuchung wiederholt. | Festgestellte Mängel müssen taggenau innerhalb eines Monats behoben werden, sonst wird die Hauptuntersuchung wiederholt. | ||
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Nach Ablauf der Plakette muss die HU innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Danach erfolgt eine vertiefte Prüfung zu erhöhten Kosten; außerdem kann eine Verkehrskontrolle dies mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld sowie Punkten in Flensburg sanktionieren. | Nach Ablauf der Plakette muss die HU innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Danach erfolgt eine vertiefte Prüfung zu erhöhten Kosten; außerdem kann eine Verkehrskontrolle dies mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld sowie Punkten in Flensburg sanktionieren. | ||
- | Zur HU sind mitzubringen: | + | Zur HU sind mitzubringen: |
- | Eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO muss in Deutschland erfolgen, ist jedoch nicht an den Zulassungsbezirk gebunden. | + | * die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
- | Läuft die Frist für die nächste HU ab, wenn sich ein Fahrzeug vorübergehend im Ausland befindet, so wird den Pflichten nach §29 StVZO genügt, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt wird. Verkehrsgefährdende Mängel können allerdings bei der Einreise zur sofortigen Stilllegung führen. Zu prüfen ist auch, ob der Versicherungsschutz an eine gültige Hauptuntersuchung gebunden ist. | + | * Anbaubestätigungen (z. B. für Anhängerkupplung) |
- | Eine eventuelle Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden; manche Bauteile (Gasregler, Gasschläuche, | + | * Allgemeine Betriebserlaubnisse) |
+ | * das Fahrzeug | ||
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+ | Eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO muss in Deutschland erfolgen, ist jedoch nicht an den Zulassungsbezirk gebunden.Läuft die Frist für die nächste HU ab, wenn sich ein Fahrzeug vorübergehend im Ausland befindet, so wird den Pflichten nach §29 StVZO genügt, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt wird. Verkehrsgefährdende Mängel können allerdings bei der Einreise zur sofortigen Stilllegung führen. Zu prüfen ist auch, ob der Versicherungsschutz an eine gültige Hauptuntersuchung gebunden ist. | ||
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+ | Eine eventuelle Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden; manche Bauteile (Gasregler, Gasschläuche, | ||
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