Diese enthält die früheren §§ 1 bis 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO und setzt auf nationaler Ebene das EU-Recht laut Richtlinie 2006/126/EG um. Sie enthält unter anderem Regeln und Bestimmungen über
die Teilnahme am Straßenverkehr
die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
das Führen von Kraftfahrzeugen
das Erteilen einer Fahrerlaubnis
die Fahrerlaubnisklassen
das Punktesystem
das Entziehen und Beschränken der Fahrerlaubnis
das Zentrale Fahrerlaubnisregister in Flensburg
abgekürzt: FeV