Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Ausländer
Ausländer gibt es dem Begriff nach erst, seit es Nationalstaaten gibt. Darüber werden sie definiert als Personen auf dem Territorium eines Staates (etwa Deutschland) mit davon abweichender Staatsangehörigkeit (also alle Nicht-Deutschen). Die anscheinend präzise Definition läuft jedoch ins Leere, wenn der Ausländer Jahre und Jahrzehnte im Inland lebt. Wenn aus dem »Gastarbeiter« ein »ausländischer Mitbürger« geworden ist, wird es paradox, denn ein Ausländer erhält nur dann Bürgerrechte, wenn er eingebürgert wurde. Für sie gilt das Ausländerrecht.
Ursprünglicher ist der Begriff des Barbaren, also des Fremden, der die landesübliche Sprache nicht spricht. Der Ausländer kann beispielsweise auftreten als Eindringling, Expat, Gast, Zuwanderer.
Synonym | Staatsfremde |
Gegensatz | Inländer |
englisch | alien, foreigner |
französisch | étranger |
italienisch | straniero |
niederländisch | buitenlanders |