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urlaub

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Urlaub

Der ursprüngliche Sinn ist in allen germanischen Sprachen die von jemand gegebene Erlaubnis, sich zu entfernen und Abschied zu nehmen, Genaueres siehe unten bei Adelung.

  • Die Urlaubsreise findet sich im Schriftdeutschen etwa ab 1788, meint jedoch immer noch eine Reise die zustande kommt, weil jemand seiner Pflichten entbunden wurde, also etwa die Urlaubsreise von Offizieren oder hohen Staatsbeamten nach Hause.
  • Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verbindet sich die Urlaubsreise mit Vorstellungen von Freizeit und Erholung:
    „Es war ein wundervoller Maiabend, als wir mit den unbeschreiblichen Gefühlen die größeren Urlaubsreisen voranzugehen pflegen den Waggon nach Prag auf der Wiener Nordbahn bestiegen. Wir sagen Urlaubsreise, welche sich von gewöhnlichen Vergnügungsreisen blasirter Partikuliers, Rentiers, Capitalisten und sonstiger frei stehender Menschen dadurch glänzend abhebt, daß sie jenen Personen, die den übrigen Theil des Jahres hindurch von den Pflichten eines anstrengenden und ernsten Berufes geknechtet sind, ein doppeltes Interesse und doppeltes Vergnügen gewährt, daher ich allen Reisenden, die wahren Genuß und wahre Erholung suchen, zurufen möchte: Arbeitet früher und dann reiset so, wie die Aerzte vor angenehmen Diners erst eine anstrengende Jagd oder eine sonstige tüchtige Appetits Commotion empfehlen.“
    August Schilling
    Auf und davon! Humoristische Wanderbriefe eines Wieners. 1871 Enders, S. 38
  • Freizeit und einen bezahlten Jahresurlaub erhielten zuerst Reichsbeamte ab 1873. Bis 1914 erhielten alle Beamten, die Mehrheit der Angestellten, aber nur ein Bruchteil der Arbeiter bezahlten Jahresurlaub. Hierarchisch betrug diese Freizeit zwischen drei Tagen und sechs Wochen. Ein allgemeiner Anspruch auf Freizeit und Erholung wurde in den 1930er Jahren formuliert (→KdF).
  • Heute definiert die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen FUR die Urlaubsreise über eine Dauer von mindestens vier Übernachtungen (fünf Tage) mit dem Zweck der Erholung, die in der Freizeit angetreten wird.
  • Andrea und Justin Westhoff
    Eine kleine Kulturgeschichte des Urlaubs
    Deutschlandfunk, Erstausstrahlung am 05.07.2018. Online

Parallel dazu entwickelte sich eine Vorstellung von Ferien, insbesondere an Schulen und Universitäten:

  • „ferien, schulfreiheit; feriae u. nomenclator hamburg. (1634) 286; gerichtsferien Staub-Tobler 3, 960; vacantie nl. wb. 11, 126, 2b: wen man dan in der schul als am donstag und samsztag urlob hatt, gieng ich zum frowenminster Th. Platter 38 B. frühlings-, herbst-, hundstags-, ernteurlaub; urlaubtag, urlaubszeit Staub-Tobler 3, 959 f.; Fischer 6, 299. auch für ferienaufgaben Staub-Tobler 960. nicht mehr schriftsprachlich, doch ähnlich: ich geniesze nun in meinem haus den völligsten u. Göthe IV 11, 85 W.; vgl. IV 8, 357 W.“ 1)
  • Adelung: „Urlaub“, Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, Online, abgerufen am 13.12.2025.

Referenz zur gedruckten Ausgabe: Anfang des Artikels: Bd. 4, Sp. 964, Z. 5:

Der Urlaub, des -es, plur. car. ein ehedem sehr gangbares, jetzt bis auf einige wenige Fälle veraltetes Wort. 1. Eine jede Erlaubniß, eine jetzt völlig veraltete Bedeutung, in welcher es ehedem auch ungewissen Geschlechtes war. Schon bey dem Kero Vrlaubii, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Orlof, Dän. Orlov, Nieders. Verlöv, Schwed. Orlof, Ißländ. Ordlof. Daz Vrlob gibt der Konig, im Schwabenspiegel. Wir gebrauchen es, 2. Nur noch in engerer Bedeutung, von der Erlaubniß eines Höhern, wegzugehen, sich auf einige Zeit zu entfernen, wo es doch auch nur im gemeinen Leben und in einigen Fällen üblich ist. Man gebraucht es am häufigsten ohne Artikel. Wenn sich der Schüler auf kurze Zeit aus der Lehrstunde entfernen will, so bittet er den Lehrer um Urlaub. Am häufigsten ist es bey den Soldaten, von der Erlaubniß, welche der Vorgesetzte seinem Untergebenen gibt, sich auf eine gewisse Zeit aus dem Stand-Quartiere zu entfernen, oder auch nur von dem gewöhnlichen Dienste befreyet zu seyn. Einem Soldaten Urlaub geben. Urlaub nehmen, diese Erlaubniß suchen und erhalten. Urlaub haben, im gemeinen Leben auch auf Urlaub seyn. Da es denn auch von der Zeit gebraucht wird, auf wie lange diese Erlaubniß ertheilet wird, in welchem Falle es auch den Artikel leidet. Der Urlaub ist aus, ist zu Ende. Daher beurlauben, solchen Urlaub geben oder ertheilen. 3. Der Abschied, die Abreise, Entfernung, und die Worte, mit welchen man sich in der gesellschaftlichen Höflichkeit in diesem Falle einem andern empfiehlet. Der sumer urloub hat genomen, Graf Kraft von Toggenburg. Ouch wurden ir vil lichte ougen rot Do ich urlub nam und mich in ir genade bot, Graf Otto von Bottenloube. Urlup der ritter do genam Von der vil liben frowen sin, der Burggr. von Linnz. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen gleichfalls veraltet. Man sagt nur noch im gemeinen Leben, Urlaub hinter der Thür nehmen, d. i. ohne Abschied zu nehmen, weggehen. Indessen hat man davon noch das zusammen gesetzte sich beurlauben, Abschied nehmen, S. dasselbe. Anm. Aus dem obigen erhellet, daß ur hier nichts anders ist, als die Vorsylbe er nach einer rauhern oberdeutschen Mundart, und daß Urlaub mit Erlaubniß eigentlich gleich bedeutend ist, so wie das veraltete urlauben mit erlauben.

1)
„urlaub, m.“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <Online>, abgerufen am 13.12.2025.
Referenz zur gedruckten Ausgabe: Anfang des Artikels: Bd. 24, Sp. 2466, Z. 60; Originalausgabe: XI. Band, 3. Abtheilung, Lfg 16. ureigenthümlichkeit — urstoff. Erscheinungsjahr: 1935.
urlaub.1765598073.txt.gz · Zuletzt geändert: von Norbert Lüdtke